Lehrinhalte                                                                   

 

Warentermingeschäfte

Geschäfte über standardisierte Einheiten (Fungibilität) von Naturprodukten (Metalle,Kohle), die nicht bei Vertragsabschluß, sondern erst zu einem späteren Termin erfüllt werden müssen. Vertragspartner können sich durch Abschluß von Gegengeschäften effektiver Erfüllung entziehen. (Kauf und Wiederverkauf)  Der Einschuß muß schon beim Vertragsabschluß gezahlt werden (meist 10%) Abwicklung der Kontrakte durch Clearing Houses (Eigentlich werden nicht Waren, sondern Kontrakte gehandelt)

Funktionen

· Warenvermittlung · Preisbildung · Absicherung gegen extreme Preisschwankungen

Zentren

· Deutschland: Hamburger Kaffee-Terminbörse · USA: Chicago Board of Trade

 


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                                                Stand: 21.September 2001