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Stille Rücklagen werden gebildet,
indem Vermögensteile unterbewertet oder Schulden überbewertet sind, dabei
werden Aktiva (z.B. Anlagevermögen) und Passiva (stilles EK ) weniger (siehe
Tabelle). Diese Unterbewertung geschieht durch Verrechnung mit
Abschreibungsquoten, welche die Wertminderung übersteigt. Auch kann dies durch
zu niedrigen Ansatz der Herstellkosten geschehen. Auch kann eine Wertsteigerung,
z.B. bei Immobilien die Bildung stiller Rücklagen zulassen. Auch stille Rücklagen werden erst
bei Auflösung besteuert. In der Handelsbilanz zugelassen,
reduzieren stille Rücklagen zwar den Gewinn und sind nicht offensichtlich zu
erkennen, sie erhöhen aber den Gläubigerschutz und die Sicherheit des
Unternehmens. Dafür sind sie negativ für Anteilseigner, da weniger
Gewinnausschüttung. In der Steuerbilanz sind die stillen
Rücklagen jedoch nicht zugelassen (wg. Ungerechtigkeit von Steuerzahlern). Jedoch
kann der Staat bei Verfolgung außerfiskalischer Ziele dies zulassen, z.B. bei
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