Lehrinhalte                                                                   

 

                    MELDEWESEN  

1.      Regelung des Meldewesens

In der BRD ist die Regelung des Meldewesens Länderrecht.

In einem Land muß er es ausfüllen, in einem anderen nicht.  

2.      Besonderheiten der Meldepflicht

a)      Alle Unternehmen, die der gewerbs-  oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dienen, unterliegen nicht der normalen Meldepflicht, es sei denn, der Aufenthalt würde die Dauer von 2 Monaten überschreiten.

b)      Bei Aufenthaltsdauer bis zu 2 Monaten muß der Gast einen Meldeschein ausfüllen  

3.      Meldevorschriften treffen nicht zu auf ?

Einrichtungen mit Heimunterbringung

( Internat, Betriebs- und Vereinsheime, wenn deren Angehörige beherbergt werden,

Jugendherbergen, Ordens- oder Exerzitienhäuser)  

4.      Inhalt des Meldescheins

Familienname, früherer Familienname, Rufname, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Tag der An- und Abreise, Unterschrift 

5.      Das Ausfüllen des Meldescheins

Am Tag der Anreise

Handschriftlich

Unterschrift:

Ehegatten ( beide Unterschriften)

Minderjährige ( Erziehungsberechtigte)

Reisegruppen von mehr als zehn Personen ( Unterschrift Reiseleiter genügt)

Bei Verweigerung muß es der Polizei mitgeteilt werden  

6.      Die Behandlung des Meldescheins

Von der Beherbergungsstätte aufzubewahren, zu sichern, vorzulegen

Polizeivollzugsdienst zu übermitteln.

In Ba-Wü wird es unterschiedlich gehandhabt.  

7.      Meldeschein liefert den Fremdenverkehrseinrichtungen:

-         Unterlage für die Aufstellung der Fremdenverkehrsstatistik

-         Unterlagen für die Aufstellung der Kurtaxenstatistik

-         Unterlagen für die Berrechnung der Kurtaxe

-         Unterlagen für die Aufstellung von Statistiken der Bäder und Kurverwaltung,

des Verkehrsamtes oder des Verkehrsvereins  

8.      Aufbewahrungsfristen

In Ba-Wü nach 2 Jahren vernichten

9.      Unterschiede zu früher ?  

Ausländer müssen Personalausweis vorzeigen           

         


Suche in unserer Hotel-Datenbank:

                                        Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine Email an: info@gispo.de  
                                       Telefon: 02373 / 39 35 89      Telefax: 02373 / 39 35 90
                                                Stand: 21.September 2001