Lehrinhalte                                                                   

 

Kaufmannseigenschaften

Minderkaufmann:

Kleinere Unternehmen deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kfm Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes nicht erfordert (Süßwarenkiosk, Krawattenständer)

Ihr Gewerbe wird nicht ins HR eingetragen. Keine Buchführungspflicht. Geschäftsumfang ist gering. Geringere Anforderungen an die Organisation der Buchführung, kein Recht zur Führung einer Firma, Ernennung von Prokuristen ist nicht möglich

HGB kommt nur in minderem Umfang zur Anwendung von dessen innerer Schwierigkeit. Umfang ist gekennzeichnet durch Umsatzhöhe, Betriebskapital, Zahl der Beschäftigten…

Vollkaufmann:

Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe kfm geführt und organisiert werden müssen

Vollkaufleute muss handels-/steuerrechtliche Vorschriften hinsichtlich Buchführung zu beachten, seine Bürgschaften sind immer selbstschuldnerisch. Verpflichtung zu einer sehr ausführlichen Buchführung, Ernennung von Prokuristen möglich, Führung einer Firma

 

HGB kommt voll zur Anwendung, insbesondere die Bestimmungen über Prokura, Firma, HR…

zu Vkleuten gehören auch die Soll-/ Kannkaufleute, ebenso die Formkaufleute

Mußkaufmann:

Wer Grundhandelsgewerbe betreibt ist automatisch Kaufmann

es kommt dabei nicht darauf an, ob er ein gewerbetreibender Kaufmann sein will oder nicht

mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes entsteht bei den Mußkaufleuten die K.eigenschaft

Eintragung ins HR ist deklaratorisch (rechtsbekundend)

Musskaufleute können Voll- oder Minderkaufleute sein.

Grundhandelsgeschäfte: Kauf/Verkauf von Wertpapieren, Bankgeschäfte, Beförderung von Gütern/Personen, Versicherungsgeschäfte…

Kann-,Sollkaufmann:

Wer ein Gewerbe betreibt, das nicht unter Grund.gewerbe fällt, muß seine Firma ins HR eintragen lassen, wenn der Betrieb einen in kfm. Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes erfordert.

Kaufmannseigenschaft entsteht erst mit HR-Eintragung

HR-Eintrag ist konstitutiv (rechtserzeugend)

z.B. Schuhmacher,Bauunternehmer, Installateure

Formkaufmann:

Alle Kapitalgesellschaften sind als Handelsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) Formkaufleute. Sie müssen ins HR eingetragen werden. Damit erlangen sie die Kaufmannseigenschaft. Jeder Formkaufmann ist Vollkaufmann. Er wird mit der Eintragung juristische Person und erwirbt mit dem Zeitpunkt der Eintragung Kaufmannseigenschaften.

 

Firmenrecht

Firmenwahrheit:

-Grundsatz soll sicherstellen, daß nicht nur die Person des Vollkaufmanns, sondern auch bestimmte Verhältnisse des Unternehmens klar erkennbar sind und somit die Allgemeinheit nicht getäuscht wird.

-Für Bezeichnung der ursprünglichen Firmen hat das HGB für die einzelnen Rechtsformen der Unternehmung Vorschriften erlassen, die bei der erstmaligen Verwendung einer Firma eingehalten werden müssen.

Firmenbeständigkeit:

Wer ein bestehendes Unternehmen übernimmt

-kann die bisherige Firma unter bestimmmten Voraussetzungen fortführen.

-leitet seinen Handelsnamen von dem bisherigen Namensträger ab

um wirtschaftlichen Wert zu erhalten (Goodwill/Firmenwert)

Handelsregister

Abteilung A:

Einzelkaufleute / Personengesellschaften

Abteilung B:

Kapitalgesellschaften

Konstitutive Wirkung:

erst durch HR-Eintrag wird Vorgang/Tatsache rechtswirksam

Deklaratorische Wirkung:

Rechtsvorgänge/Tatsachen werden ohne Registereintrag wirksam

 

Vertrauen auf das HR ist geschützt (öffentlicher Glaube des HR)

Vertrauen auf nicht eingetragene Tatsachen

Vertrauen auf Richtigkeit von Bekanntmachungen 

 


Suche in unserer Hotel-Datenbank:

                                        Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine Email an: info@gispo.de  
                                       Telefon: 02373 / 39 35 89      Telefax: 02373 / 39 35 90
                                                Stand: 21.September 2001