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Laut §240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet das Vermögen und die
Schulden seines Unternehmens festzustellen. Die hierzu erforderliche nennt man Inventur. Die Inventur (Bestandsaufnahme) erstreckt sich auf alle Vermögensteile und
alle Schulden, die jeweils einzeln nach ihrer Art, Menge und Wert zu einem
bestimmten Zeitpunkt zu erfassen sind. Art der Inventur: · Körperliche Inventur Sie erfaßt mengenmäßig alle körperlichen Vermögensbestände (Schrauben,
Zangen...) durch Zählen, Messen, Wiegen oder Schätzen. · Buchinventur: Sie erfaßt alle nichtkörperlichen Vermögensgegenstände (Konto,
Wechsel...). Dabei wird der Wert der Vermögensgegenstände anhand von Belegen
erfaßt. Inventar Das durch die Bestandsaufnahme (Inventur) ermittelte Bestandsverzeichnis
wird als Inventar bezeichnet. Das Inventar besteht aus drei Teilen A. Vermögen B. Schulden C. Reinvermögen = Eigenkapital A. Vermögen · Beinhaltet alle Vermögensgegenstände · Vermögensgegenstände werden geordnet nach ihrer Flüssigkeit
(Liquidierbarkeit). Weniger liquide Vermögensgegenstände werden zuerst aufgeführt ( Erster
z.B:Haus....Schluß z.B:Konto) I. Anlagevermögen Dienen langfristig der Unternehmenstätigkeit, d. h. sie bilden langfristig
die Grundlage der eigentlichen Betriebsfähigkeit (Gebäude, Maschinen, Fuhrpark
etc.). II. Umlaufvermögen Alle Vermögensposten die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben Dazu zählen: · Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe · unfertige Erzeugnisse · fertige Erzeugnisse · Forderung und alle Geldmittel (Konten) Im Gegensatz zum Anlagevermögen verändert sich das Umlaufvermögen ständig. B. Schulden (Fremdkapital) Werden nach der Fälligkeit oder Dringlichkeit der Zahlung geordnet Langfristige Schulden (Hypotheken oder Darlehnsschulden) Kurzfristige Schulden (Liefer-, Bankschulden) C. Eigenkapital (Reinvermögen) Vom Vermögen werden die Schulden abgezogen, um somit das Eigenkapital zu
ermitteln. Summe des Vermögens
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