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Aufzeichnen aller Geschäftsvorfälle, die die Vermögenswerte, das Eigen- und
Fremdkapital sowie den Jahreserfolg betreffen.
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Aufgrund der gesetzlichen Vorschrift eine jährliche Rechenschaftslegung zur
Information der Unternehmenseigner und der Kapitalgeber ·
Interne Informationsbeschaffung für Planungs- und Kontrollzwecke
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Ausgestalten zu einem aussagekräftigen Informationssystem, welches es der Unternehmensleitung
erlaubt, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens jederzeit zu überprüfen ·
Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit
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Bereitstellung des aufbereiteten Zahlenmaterials als Grundlage für alle
unternehmerischen Entscheidungen |
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