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FRANCHISING Das
Franchising als Form der Distributionspolitik gewinnt seit seiner
Entstehung Mitte der fünfziger Jahre zunehmend an Bedeutung. Da die
Entwicklung der Wirtschaft zu immer größeren Einheiten tendiert, welche die Märkte
untereinander aufteilen und kaum noch Chancen für kleine Unternehmen lassen,
bietet das Franchising Unternehmensgründern die Möglichkeit, ein erfolgreiches
und erprobtes Konzept zu übernehmen und so die üblichen Risiken bei einem
Start in die Selbständigkeit zu reduzieren. 1. Begriff und Definition des Franchise 1.1. Definition "System der vertikalen Vertriebsbindung, ähnlich den Vertragshändlern oder den kooperierenden Gruppen: Ein F.-Geber (Hersteller) sucht F.-Nehmer (Händler), die als selbständige Unternehmer mit eigenem Kapitaleinsatz Waren/ Dienste unter einem Marketingkonzept anbieten. Rechte und Pflichten sind vertraglich geregelt." Der
deutsche Franchise-Verband definiert Franchising, als vertikal-kooperativ
organisiertes Absatzsystem von rechtlich selbständigen Unternehmen auf
Grundlage eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Das
Franchise-System tritt am Markt einheitlich auf und wird durch das
arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein
Weisungs- und Kontrollsystem eines systemkonformen Verhaltens geprägt.
Die EU-Kommission hat im Jahr 1988 eine eigene Definition des Begriffs
Franchise beschlossen, in der Franchise als "... eine Gesamtheit von
Rechten an gewerblichem oder geistigem
Eigentum wie Warenzeichen, Handelsnamen,
Ladenschilder, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Urheberrechte, Know-how
oder Patente, die zum Zwecke des Weiterverkaufs von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen an Endverbraucher genutzt wird.",
definiert wird. 1.2 Merkmale und Bestandteile des Franchise-Systems Es
müssen alle sechs Merkmale mit Unterpunkten der folgenden Aufzählung
erfüllt sein, um von einem wirklichen Franchise-System sprechen zu können. 1.
Absatzrahmen dezentrales Absatzsystem rechtlich selbständige Vertriebsstellen 2.
Leistungsprogramm Nutzung von Schutzrechten Weiterentwicklung des Systems Betriebsaufbau/Ausbildung laufende aktive Unterstützung Arbeits-, Kapitaleinsatz Informationspflicht 3.
vertikal-kooperative Org. straffe Organisation intensive
Zusammenarbeit vertikale
Arbeitsteilung Weisungs-,
Kontrollsystem 4.
einheitliches Auftreten Namen / Marke / Zeichen gemeinsame
Strategie systemkonformes
Verhalten einheitliches
Erscheinungsbild 5.
rechtliche Selbständigkeit unternehmerische Initiative im
eigenen Namen und auf eigene Rechnung 6.
vertr. Dauerschuldverhältnis längerfristige Zusammenarbeit Rechte
und Pflichten des Systemnehmers Rechte
und Pflichten des Systemgebers Entgeltregelung 1.2.1 Ziele des Franchising Grundsätzlich
ist zu sagen, daß sowohl der Unternehmensgründer als auch der Franchise-Geber
das gleiche Ziel verfolgen wie alle anderen Selbständigen; die
Gewinnmaximierung. Durch die starke Zusammenarbeit von zwei Partnern
profitiert der eine von dem anderen. Aber nicht nur die beiden Partner
ziehen Vorteile aus der Unternehmensgründung, sondern auch der Verbraucher,
die Wirtschaft und die Gesellschaft. Vorteile
und Möglichkeiten des Franchising ... für
den Verbraucher sind die Garantie der Nahversorgung, Qualitätsgarantie und gleichbleibende Qualität, neue Produkte und Dienste sind durch fixe
Expansion schneller erhältlich. ... für Wirtschaft und Gesellschaft
bedeutet die Unternehmensgründung Schaffung neuer Selbständiger, Erhaltung
bestehender Existenzen, damit Schaffung neuer und Erhaltung bestehender Arbeitsplätze,
Beschleunigung der Umstrukturierung der Wirtschaft, mehr
Chancen-Gleichheit, Erhaltung und Förderung des Mittelstandes als Ausgleich zu
Konzernen und die wirtschaftlichere, produktivere Verwendung der volks- und
betriebswirtschaftlichen Faktoren wie Know-how, Arbeit, Kapital und
Immobilien." Das grundsätzliche Ziel von Franchise ist eine
effizientere Steigerung der Leistungsfähigkeit im System, stärker als dies
jeder einzelne für sich sein kann, ist. Die angestrebte totale
Partnerschaft für den
sozialen und wirtschaftlichen Erfolg wird durch vollkommene Arbeitsteilung
erzielt, in der der jeweilige Partner das tut, was er am besten kann. Der
deutsche Franchise-Verband e.V. ist der Auffassung, daß der Franchise Geber
eine Umwegstrategie verfolgt. Entgegen dem herkömmlichen Weg seine Kraft auf
den Verkauf seines Produktes an den Kunden zu konzentrieren, entwickelt er zunächst
ein neues Produkt; einen erfolgreichen Geschäftstyp. Nach
Möglichkeit soll dies ein Geschäftstyp sein, der die Kundenfrequenz
steigert, Spannen erhöht oder sichert, Kosten senkt und die Existenz
sichert, da sich letztendlich jeder Vertriebspartner (hier: Franchise-Nehmer)
eine langfristig erfolgreiche Existenz aufbauen möchte. Die Umwegstrategie
bestehe darin, daß ein Geschäftstyp als Überprodukt um die Waren herum
entwickelt und mögl. schnell marktweit multipliziert resp. ausgedehnt wird.1 1.3 Entwicklung des Franchising Franchise
ist ein Unternehmensgründungskonzept mit starken Zukunftschancen
auf dem Markt der Neugründungen, da sich immer mehr Unternehmensgründer
der Hilfe erfahrener Partner bedienen möchten, die den Einstieg in das
Geschäftsleben durch Bereitstellung ihres Know-hows und komplexen Wissens über
das Marktgeschehen ganz erheblich erleichtern und mit ihrem System somit die
Basis für eine i.d.R. langfristige und erfolgreiche Partnerschaft legen. Trotz
der allgemeinen Wirtschaftsflaute und der Kaufzurückhaltung der Verbraucher
kann der deutsche Franchise-Verband e.V. für die Franchise-Wirtschaft im Geschäftsjahr
1996 eine positive Arbeitsplatzbilanz
ziehen; es wurden bei Franchise-Zentralen und -Partnern etwa 20.000 neue
Arbeitsplätze ge-schaffen. 2. Der Franchise-Vertrag Die
Besonderheit des Franchise-Vertrages besteht darin, daß es sich um keinen
gesetzl. gesondert geregelten Vertragstyp handelt. Seine genaue begriffliche
Umschreibung in allg. anerkannter Weise ist bisher noch nicht gelungen. Im
Gegensatz zu anderen Verträgen haben sich die generellen Bestandteile aus der
Erfahrung der Praxis gebildet. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, daß ein
Franchise-Vertrag jedweder gesetzlichen Grundlage entbehrt. Natürlich gelten
auch für Verträge dieser Art die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, wie z.B.
die gesetzlichen Bestimmungen des Vertragsrechts, wonach beispielsweise ein
Vertrag unwirksam wird, wenn er eine Sittenwidrigkeit enthält. Sehr
wichtig ist zudem, daß in dem Franchise-Vertrag eindeutig das gewollte
Partner-Konzept mit all seinen gegenseitigen Rechten und Pflichten beschrieben
ist. 2.1 Kerninhalte des Vertrages Was
den Inhalt der Verträge anbelangt, so verwendet jeder Franchise-Geber seine
eigenen Vertragstexte. Dennoch gibt es eine ganze Reihe von Regelungen, die in
jedem Vertrag in mehr oder weniger veränderter Weise wiederzufinden sind. Vertragsbestandteile
· Präambel · Vertragsgegenstand · Selbständigkeit · Corporate- Identity · Vertragsgebiet · Pflichten des F.-Gebers · Pflichten des F.-Nehmers · Vergütungen · Markenbenutzung · Werbung · Versicherungen · Haftung · Buchhaltung und Betriebswirtschaft · Betriebsgeheimnis · Wettbewerbsverbot · Rechtliche Grundlagen · Preisbindung ·
Gebietsschutz 2.1.1 Pflichten des Franchise-Gebers Im
Folgenden beschäftigen wir uns nur mit den Pflichten der Franchise-Partner, da
aus den Pflichten des einen die Rechte des anderen Partners resultieren. Eine
erfolgreich Kooperation ist ohne Vertrauen nicht denkbar. Der FN muß Vertrauen
in das Konzept des FG haben, welcher über eine starke monopolartige Stellung
verfügt. Daraus ergaben sich folgende Pflichten, die für einen reibungslosen
Ablauf der Geschäftsbeziehung zwingend notwendig sind. ·
Übertragung des Know-hows zur Betriebsführung ·
Hilfe bei der Betriebseinrichtung ·
Aus- und Fortbildung des F.-Nehmers ·
Werbungs- und Verkaufsförderungsmaßnahmen ·
Korrekte Lieferung der benötigten Betriebsmittel 2.1.2 Pflichten des Franchise-Nehmers Ebenso
wie der Franchise-Geber hat auch der Franchise-Nehmer sich an bestimmte
im Vertrag verankerte Pflichten zu halten, welche sich wie folgt darstellen. ·
Beachtung der Grundsätze zur Einrichtung und Führung des Franchise-Betriebes ·
Der Auskunfts- und Folgepflicht an den Franchise-Geber nachzukommen ·
Zahlung von Franchise-Gebühren ·
angebotene Weiterbildung zu nutzen ·
Durchführung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen ·
Lokalwerbung ·
Wahrung des Systemimages 3. Franchising am Beispiel der
Systemgastronomiekette McDonald´s McDonald´s
ist in den Bereich des Dienstleistungs-Franchise einzuordnen, bei dem der
spezifische Charakter des Franchising am deutlichsten hervor tritt; hier ist der
Erfolg der geschäftlichen Tätigkeit des FN mehr als in irgendeinem anderen
Bereich die unmittelbare Folge des Know-hows des FG. Im Jahre 1955 gegründet,
gehört McDonalds heute zu den größten Franchise-Systemen der USA. Seit der Gründung
wurde die Distribution zweigleisig vorgenommen, d. h. über Filialisierung und
Franchisierung. Die angestrebte Relation eigener Filialen zu Franchise-Betrieben
liegt bei 20:80. Hier sieht man die Möglichkeit der optimalen Strukturierung im
zweigleisigen Verfahren. Die internationale Expansion dieses Unternehmens ist
bis zum heutigen Tage ungebrochen. 3.1 Anforderungsprofil an Franchise-Nehmer Die
Partnerqualifikationen sind unternehmerische Qualitäten, die Bereitschaft, das
Restaurant persönlich zu leiten, kaufmännische Erfahrung, insbesondere im
Bereich der Mitarbeiterführung und Kostenmanagement sowie kundenorientiertes
Handeln. Das bisherige Umfeld des Bewerbers spielt eine eher untergeordnete
Rolle im Auswahlverfahren. Des weiteren sind die in der folgenden Aufzählung
dargelegten Punkte für einen positiven Eindruck der Bewerbung entscheidend: ·
Unternehmergeist, Streben nach Erfolg ·
Bereitschaft den Wohnort zu wechseln ·
Bereitschaft, das umfangreiche FN-Ausbildungsprogramm zu absolv. ·
Die Möglichkeit, die finanziellen Voraussetzungen aus eigenen Mitteln
entsprechend den Richtlinien von McDonald´s zu erfüllen 4. Zukunft des Franchising Franchising
wird auch künftig noch an Bedeutung gewinnen, da die Weiterentwicklung des
Dienstleistungszeitalters zunehmendes Systemdenken erforderlich macht und daß
das Franchising durch die Zusammenfassung verschiedener Elemente zu einem System
diesem Erfordernis weitestgehend entspricht. Dazu kommen gesteigerte
Anforderungen eines Verbrauchers nach klar profilierten Angeboten und
norminierten Dienstleistungen des anspruchsvollen Standards. Auch
das wiederbelebte Streben nach Selbständigkeit und Verantwortung in einem
kleinen, überschaubaren Rahmen bringt weitere gute Voraussetzungen für die
Franchise-Systematik, die eben zukunftsträchtige Konzepte durch individuelles
Engagement besser und schneller verwirklichen läßt. In der Praxis ergeben sich
dabei zwei Entwicklungen; einerseits werden bestehende Franchise-Konzepte und -
Unternehmen den Expansionskurs über Franchising realisieren. Auf der anderen
Seite wird die zügig fortschreitende Entwicklung neuer Produkte, aber auch die
notwendige neuartige Kombination von Produkten und Serviceleistungen dazu führen,
daß neue Marketing- und Angebotskonzepte im Franchising aufgebaut werden. Die
zukünftig noch stärker zu erwartende Diversifikationsbereitschaft von
Unternehmen ist ebenfalls ein sehr wichtiger Aspekt, wobei erwartet wird, Zukunftspläne des Franchising, lassen erkennen, daß der heutige Wert des Franchising als solcher keiner kritischen Beurteilung unterliegt, sondern daß es sich um eine allseits anerkannte wirtschaftliche Vertriebsstruktur handelt.
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