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Anspruch auf Schadensersatz

Urlauber, die durch eine Mahlzeit im Hotel eine Infektion bekommen, haben Anspruch auf Schadensersatz und eine Teil-Erstattung des Reisepreises. In einem vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelten Fall (AZ 22S443/99) hatte sich eine Frau am Büffet eine Salmonelleninfektion zugezogen. Sie mußte das Bett hüten und reiste schließlich mit ihrem Mann vorzeitig ab. Laut Urteil mußte sie nur die ersten Tage bezahlen und bekam Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zugesprochen. Ihr Gatte, der sie gepflegt hatte, konnte den Reisepreis mindern.

Quelle:www.Tophotel.de


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