Urteil zum Lärmpegel
Wenig Chancen haben All-inclusive-Urlauber, wenn sie wegen eines zu hohen Lärmpegels im Hotel vor Gericht ziehen.
Gemäß einem Urteil des Landgerichts Kleve (AZ 6S369/00) dürfen sie zumindest nicht auf eine Reisepreisminderung hoffen, wenn sie sich durch laute, alkoholisierte Gäste gestört fühlen.
Nach Ansicht der Richter liegt es auf der Hand, daß in All-inclusive-Anlagen mehr Alkohol getrunken wird, da dafür nicht extra bezahlt werden muß.
Mit Belästigungen müsse daher gerechnet werden. |