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Urteil zum Lärmpegel

Wenig Chancen haben All-inclusive-Urlauber, wenn sie wegen eines zu hohen Lärmpegels im Hotel vor Gericht ziehen.

Gemäß einem Urteil des Landgerichts Kleve (AZ 6S369/00) dürfen sie zumindest nicht auf eine Reisepreisminderung hoffen, wenn sie sich durch laute, alkoholisierte Gäste gestört fühlen.

Nach Ansicht der Richter liegt es auf der Hand, daß in All-inclusive-Anlagen mehr Alkohol getrunken wird, da dafür nicht extra bezahlt werden muß.
Mit Belästigungen müsse daher gerechnet werden.

Quelle:www.Tophotel.de


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