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"Für Verbindlichkeiten, die zwar den Grund, aber nicht der Höhe und Fälligkeit nach feststehen, ist eine Rückstellung (RS) zu bilden".  

RS sind als Fremdkapital und als Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit unbestimmt sind, anzusehen. Sie sind stets zweckgebunden und haben die Aufgabe, Aufwendungen, die erst in einer späteren Periode in ungewisser Höhe auftreten, der Periode ihrer Verursachung zuzurechnen. z.B. für aufgeschobene Reparaturen, für Garantieleistungen, für Rechtsfälle, für Pensionsrückstellungen, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.  

Sind die Schätzungen für diese Verbindlichkeiten zu hoch, werden aus diesen Schein-RS versteckte Rücklagen gebildet. Diese versteckten Rücklagen sind wiederum den Rücklagen zuzurechnen, da sie bei Auflösung wieder dem EK zugerechnet werden.  

RS mindern den zu versteuernden Gewinn, sie sind also erfolgswirksam, d.h. es vermindert sich der Gewinn, da sie ein Aufwand in einer unbest. Periode sind. Dementsprechend werden mit RS steuern gespart, da es sich eigentlich um Ausgaben, also Fremdkapital handelt.    

 


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                                                Stand: 21.September 2001