Lehrinhalte                                                                   

 

Die Aktie ist ein Wertpapier, das ein Miteigentumsrecht an eine Aktiengesellschaft verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft sich ein Unternehmen haftendes Eigenkapital, dabei bleibt die Haftung des Kapitalgebers auf seine Einlage beschränkt. Nicht zuletzt wegen ihrer hohen Mobilität (Börse) hat die Aktie große Bedeutung als Anlagetitel; ein weitere Vorteil ist die unproblematische Trennung von Unternehmensleitung und Kapitaleigentum.

Nach deutschen Recht dürfen nur Aktien ausgegeben werden, die auf einen bestimmten D-Mark-Betrag lauten. Dieser Nennwert beträgt heute i.d.R. 50DM. Der Nennwert aller Aktien eines Unternehmens entspricht dem Eigenkapital. 

Mischformen

Wandelanleihen / Wandelschuldverschreibungen

Optionsanleihen / Optionsscheine

 

Wandel- und Optionsanleihen sind Schuldtitel von Aktiengesellschaften, die über den Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung hinaus ein Umtauschrecht bzw. ein Recht zum Bezug von Aktien bieten. Sie nehmen damit eine Zwischenstellung zwischen Anleihe und Aktie ein. Der Zins liegt wegen dieses Rechtes gewöhnlich unter den marktüblichen Sätzen für festverzinsliche Wertpapiere, doch hat der Zeichner einen gewissen Schutz gegen die Kursrisiken einer direkten Aktienanlage. Dem Käufer einer Wandelanleihe steht es allerdings frei, ob er sein Wertpapier in Aktien umtauschen will. Macht er von seinem Wandlungsrecht keinen Gebrauch, so erhält er bei Fälligkeit der Anleihe sein Kapital zurück.

Im Unterschied zu Wandelobligationen wird bei der Optionsanleihe das Wandlungsrecht von der Anleihe getrennt und als Optionsschein (Warrant) separat an der Börse gehandelt.

· Genußscheine (Im Gegensatz zur Aktie beinhalten Genußscheine keine Mitverwaltungsrechte am Unternehmen; sie sind jedoch grundsätzlich mit eine gewinnabhängigen Auschüttung, häufig kombiniert mit einer festen Grundverzinsung ausgestattet.)

 


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                                                Stand: 21.September 2001