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Die
Aktie ist ein Wertpapier, das ein Miteigentumsrecht an eine Aktiengesellschaft
verbrieft. Durch die Ausgabe von Aktien beschafft sich ein Unternehmen haftendes
Eigenkapital, dabei bleibt die Haftung des Kapitalgebers auf seine Einlage
beschränkt. Nicht zuletzt wegen ihrer hohen Mobilität (Börse) hat die Aktie
große Bedeutung als Anlagetitel; ein weitere Vorteil ist die unproblematische
Trennung von Unternehmensleitung und Kapitaleigentum. Nach deutschen Recht dürfen nur Aktien ausgegeben werden, die auf einen bestimmten D-Mark-Betrag lauten. Dieser Nennwert beträgt heute i.d.R. 50DM. Der Nennwert aller Aktien eines Unternehmens entspricht dem Eigenkapital. Mischformen
Wandel-
und Optionsanleihen sind Schuldtitel von Aktiengesellschaften, die über den
Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung hinaus ein Umtauschrecht bzw. ein Recht
zum Bezug von Aktien bieten. Sie nehmen damit eine Zwischenstellung zwischen
Anleihe und Aktie ein. Der Zins liegt wegen dieses Rechtes gewöhnlich unter den
marktüblichen Sätzen für festverzinsliche Wertpapiere, doch hat der Zeichner
einen gewissen Schutz gegen die Kursrisiken einer direkten Aktienanlage. Dem Käufer
einer Wandelanleihe steht es allerdings frei, ob er sein Wertpapier in Aktien
umtauschen will. Macht er von seinem Wandlungsrecht keinen Gebrauch, so erhält
er bei Fälligkeit der Anleihe sein Kapital zurück. Im Unterschied zu Wandelobligationen wird bei der Optionsanleihe das Wandlungsrecht von der Anleihe getrennt und als Optionsschein (Warrant) separat an der Börse gehandelt. · Genußscheine (Im Gegensatz zur Aktie beinhalten Genußscheine keine Mitverwaltungsrechte am Unternehmen; sie sind jedoch grundsätzlich mit eine gewinnabhängigen Auschüttung, häufig kombiniert mit einer festen Grundverzinsung ausgestattet.) |
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